Allgemeine Geschäfts- und Lieferungsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1.1. Diese AGB geltend für alle Geschäfte zwischen der Perfect Tracking Systems GmbH, Gaswerkstraße 17-19, 8020 Graz im Folgenden kurz „Perfect Tracking“ genannt und dem Kunden, Besteller und Partner im Folgenden kurz „Kunden“ genannt, deren Kennt nisnahme und Einbeziehung der Kunde mit Vertragsabschluss anerkennt. Festgehalten wird, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter der Homepage www.perfect-tracking.com in der jeweils gültigen Fassung abrufbar sind. Nach der internen Vertragsabwicklungsrichtlinie wird auch eine Ablichtung der AGB bei Vertragsabschluss dem Kunden ausgefolgt.
Regelungen, die den AGB entgegenstehen oder abweichende Bedingungen beinhalten, geltend nicht als Vertragsgrundlage, es sei denn, diese sind durch die Perfect Tracking ausdrücklich schriftlich anerkannt. Sämtliche Leistungen und Lieferungen der Perfect Tracking erfolgen ausschließlich auf Basis der gegenständlichen AGB unter ausdrückli chem Ausschluss anders lautender oder widersprechender Bedingungen. Die Lieferung der bestellten Ware gilt als Anerkenntnis der Einkaufs- und Lieferbedingungen gemäß gegenständlichen AGB. Abweichungen davon bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ein, von unserer Geschäftsleitung unterfertigtes, Bestätigungsschreiben.
1.2 Diese AGB regeln ferner den Verkauf und die Lieferung von Hardware, Zubehör von Ersatzteilen, von Software-Produkten und Lizenzen (Software), von Software Entwicklung, Software-Anpassung, Support-Remote-Service/Hotline, sowie Servicever tragsleistungen durch Perfect Tracking.
2. Bonitätsprüfung:
2.1. Perfect Tracking ist berechtigt im Zuge der Bonitätsprüfung geeignete Auskünfte aus Wirtschaftsauskunftsdateien einzuholen.
2.2. Unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt eine Datenüber mittlung nur bei berechtigtem Interesse von Perfect Tracking.
2.3. Der Kunde kann über die ihn betreffenden und gespeicherten Daten Auskunft von Per fect Tracking erhalten.
2.4. Voraussetzung für die Lieferpflicht durch Perfect Tracking ist eine positive Kreditwürdi gung des Kunden. Die Verschlechterung der Bonität, insbesondere durch eine negative Eintragung in Bonitätslisten oder durch Ersichtlichmachung in der Insolvenzdatei, ent bindet Perfect Tracking von der Lieferung und Leistung ohne Vorauszahlung oder Si cherheitsleistung. Diesfalls ist Perfect Tracking auch berechtigt, Lieferungen zu ver schieben, Lieferungen zu unterlassen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne schaden ersatzpflichtig zu werden.
3. Angebot:
3.1. Sämtliche Angebote von Perfect Tracking sind freibleibend, es sei denn, schriftlich wur den abweichende Regelungen getroffen.
3.2. Zusagen von Mitarbeitern von Perfect Tracking werden erst verbindlich, wenn diese schriftlich von der Geschäftsführung bestätigt werden.
3.3. Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Muster, Abbildungen und sonstige Leistungsda ten unterliegen aufgrund der fortschreitenden Entwicklung laufenden Änderungen. Die Angaben sind daher nur verbindlich, soweit diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wur den. An sämtlichen Zeichnungen und Unterlagen behält sich Perfect Tracking Eigen tums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt, noch anderen zugänglich gemacht wer den. Auf unser Verlangen sind diese Unterlagen zurück zu übermitteln.
3.4. Sollten durch rechtliche oder technische Normierung bedingte Abweichungen von der Angebotsunterlage bzw. der Auftragsbestätigung erforderlich sein, akzeptiert der Kunde derartige Abweichungen, sofern die zugesagten Leistungsdaten erbracht werden und berechtigen sie den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Vertragsabschluss:
4.1. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, unter Zugrundelegung dieser AGB, die bestellte Leistung erwerben zu wollen. Ein Vertrag mit Perfect Tracking kommt durch die Annahme mittels Auftragsbestätigung in schriftlicher Form, per Telefax oder E-Mail zustande. Die tatsächliche Ausführung und Lieferung der Bestellung entspricht der Ver
tragsannahme von Perfect Tracking unter Zugrundelegung der gegenständlichen AGB. 4.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftlichkeit, dies gilt auch für Vereinbarungen über das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot.
4.3. Der Vertragsabschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichen den und ordnungsgemäßen Belieferung durch den Zulieferer an die Perfect Tracking selbst. Bei unverschuldeter Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde informiert.
4.4. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt die Mindestlauf zeit für alle Serviceverträge von 24 Monaten als vereinbart. Vertragsbeginn ist der Lie ferzeitpunkt der jeweilig bestellten Software. Bei Kündigung von Verträgen hinsichtlich einzelner oder aller Geräte während der Mindestlaufzeit sind die verbleibenden Soft ware-Gebühren bis Ende der Mindestlaufzeit, die sich im Falle von einzelnen Geräten ab
Software-Aktivierung der einzelnen Geräte ergibt, zahlbar.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Servicevertrag auf ein weiteres Ka lenderjahr, sofern der Vertrag nicht unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündi gungsfrist zum letzten Tage der Vertragsdauer gekündigt wird. Für die Frist ist der Ein gang der Kündigung bei Perfect Tracking maßgebend.
5. Preis und Zahlungsbedingungen:
5.1. Alle Preise und Vergütungen ergeben sich aus dem Angebot von Perfect Tracking. Ist darin ein Preis nicht angeführt, gilt der jeweils gültige Listenpreis.
5.2. Alle Preise und Vergütungen verstehen sich ab Sitz von Perfect Tracking in Graz. Allfälli ge Versandkosten sind darin nicht enthalten.
5.3. Es gilt ein Aufrechnungsverbot von Forderungen des Kunden gegenüber den Leistungs ansprüchen aus Lieferungen der Perfect Tracking, es sei denn, die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder ausdrücklich schriftlich anerkannt worden.
5.4. Einwendungen gegen Rechnungsbeträge sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei Perfect Tracking geltend zu machen. Das Unterlassen von rechtzeitigen Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung, dies sowohl der Höhe als auch dem Grunde nach.
6. Lieferung:
6.1. Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche von Perfect Tracking schriftlich bestätigt wurden. Sie stehen ferner unter Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch den Zulie feranten.
6.2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung von allenfalls vereinbarten Terminen und Fristen.
6.3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt und Umständen, welche nicht von Perfect Tracking zu vertreten sind, um den Zeitraum des bestehenden Hindernisses.
6.4. Ist der Kunde im Annahmeverzug, gilt ab diesem Zeitpunkt das Risiko der zufälligen nachträglichen Unmöglichkeit als auf den Kunden übergegangen. Allfällige Mehrauf wände der Perfect Tracking sind vom Kunden zu ersetzen.
6.5. Der Versand erfolgt nach freier Wahl von Perfect Tracking durch handelsübliche Verpa ckung. Die Transportgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder an Drit te auf den Kunden über.
7. Sachmangel:
7.1. Es gelten die allgemeinen Regelungen des Gewährleistungsrechtes. Die Firma Perfect Tracking übernimmt eine 24-monatige Garantie auf die Funktionsfähigkeit der geliefer ten Hardware, hinsichtlich der geräteinternen Batterie eine Garantie von 6-monatiger Funktionsfähigkeit.
7.2. Die gelieferten Waren entsprechen den jeweiligen Regeln der Technik, in der vom Her steller angebotenen Form. Zumutbare Veränderungen, die den wesentlichen Inhalt der Leistung unberührt lassen und insbesondere dem technischen Fortschritt und der Ver besserung der Funktionalität dienen, werden vom Kunden akzeptiert.
7.3. Dem Kunden ist bekannt, dass Software in Hinblick auf die vielfältigen Anwendungs möglichkeiten und wegen der hohen Komplexität Fehler enthalten kann. Die Firma Per fect Tracking tätigt keine Zusagen hinsichtlich der Kompatibilität.
7.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ausschließlich in nachstehenden Ländern die Funk tionsgarantie zugesagt wird: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Est land, Finnland, Frankreich (einschl. Martinique, Guadeloupe, La Réunion und Franzö sisch-Guayana), Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschl. Madeira und Azoren), Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slo wenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
7.5. Darüber hinaus gehende Funktionsgarantien für weitere, nicht genannte Länder bedür fen einer schriftlichen Sondervereinbarung, werden kostenmäßig separat geregelt und unterliegen nicht der Kostenabrechnung auf Flatrate-Basis der obigen Länder.
7.6. Perfect Tracking behält sich bei begründeten Mängelrügen durch den Kunden das Recht auf Nachbesserung, auf Austausch oder auf Änderung der Leistung vor. In Hinblick auf Reklamationen der Software behält sich Perfect Tracking das Recht auf Updates oder gleichwertigen Umgehungslösungen vor. Nachbesserungsarbeiten werden am Sitz der Perfect Tracking durchgeführt.
7.7. Dem Kunden ist das unautorisierte Öffnen der Hardware untersagt. Allfällige Batterie wechsel sind entweder durch die Perfect Tracking an deren Sitz oder nach Rücksprache mit dieser, bei einer autorisierten Fachwerkstatt vorzunehmen.
7.8. Die Sachmangelhaftung der Perfect Tracking entfällt bei Bedienungsfehlern, Beschädi gungen, sowie bei nicht autorisierten Eingriffen und Änderungen, Einsatz der Software bei nicht freigegebenen Geräten, sowie durch Einflüsse von Fremdprodukten, zur Gänze.
8. Haftung:
8.1. Bei den Produkten von Perfect Tracking handelt es sich um komplexe Hard- und Soft ware-Produkte, weshalb die Installation durch geschultes Fachpersonal erfolgen muss. Für unsachgemäße Installations- und Einbauarbeiten durch nicht autorisierte Personen übernimmt Perfect Tracking keine Haftung.
8.2. Perfect Tracking haftet nur für Schäden, welche vorsätzlich, oder grob fahrlässig herbei geführt wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ebenso ausgeschlossen, wie der Ersatz von Folgeschäden bzw. Vermögensschäden.
8.3. Haftungen, welche durch Ausfälle der Internetverbindungen oder der mangelnden Ver arbeitung von EDV-Daten entstehen sind ausgeschlossen. Die Aktualität, Genauigkeit und Lückenlosigkeit der Daten und Aufzeichnungen werden nicht garantiert. Eine da hingehende Haftung besteht seitens Perfect Tracking nicht. Für externe Störungen oder auftretende Ausfälle des Funknetzes wird keine Haftung übernommen, ebenso wenig für etwaige Datenverluste. Der Kunde wird darauf hingewiesen, regelmäßig Datensiche rungen im eigenen Wirkungsbereich zu veranlassen. Perfect Tracking haftet nicht für regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Informationen von Geokartenan bietern und deren Korrektheit.
9. Eigentumsvorbehalt:
9.1. Perfect Tracking behält sich das Eigentum an der gelieferten Hardware, den gelieferten Gegenständen und Programmträgern, sowie das Nutzungsrecht der darauf enthaltenen Software bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Kunden entstandenen oder noch entstehenden Forderungen vor. Eine Weitergabe an Dritte, hinsichtlich der Hardware, aber auch der Software ist ausdrücklich ausgeschlossen.
9.2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware sorgfältig für Perfect Tracking aufzubewahren. 9.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, aber auch bei Zahlungsverzug ist Perfect Tracking berechtigt die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Hierzu ist der Kunde verpflichtet, bei Abholung der Vorbehaltsware durch ermächtigte Perso nen den Zutritt zu den Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeugen zu gewähren und den Zugriff zu dulden.
9.4. Die Ausübung des Rechtes aus dem Eigentumsvorbehalt oder das Herausverlangen der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10. Zahlungsverzug:
10.1. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug ist Perfect Tracking berechtigt ab der Ab sendung der dritten Mahnung die Datenverarbeitung für sämtliche Zugänge, sohin auch jene mit denen der Kunde nicht in Verzug geraten ist, zu sperren. Nach Eingang der of fenen und fälligen Zahlungen werden die Zugänge wieder aktiviert. Durch eine derartige Zugangssperre gilt der Vertrag nicht als aufgelöst und bleibt der Kunde auch verpflichtet die laufenden Verbindlichkeiten fristgerecht zu bezahlen.
10.2. Für den Fall, dass der Kunde für drei Monate ab Fälligkeit einer Rechnung im Leistungs verzug ist, steht Perfect Tracking das Recht zu, den Gesamtvertrag durch ein außeror dentliches Kündigungsrecht aufzulösen. Perfect Tracking behält dadurch die Berechti gung, Ansprüche aus der Restlaufzeit des Vertrages aus dem Titel des Schadenersatzes sofort fällig zu stellen und geltend zu machen.
11. Erfüllung und Gerichtsstand:
11.1. Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist der Sitz von Perfect Tracking. 11.2. Gemäß § 104 JN wird das Bezirksgericht am Sitz der Perfect Tracking als Gerichtsstand vereinbart.
11.3. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
11.4. Vertragssprache des Rechtsgeschäftes ist deutsch.
11.5. Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
12. Sonstiges:
12.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Gesamtheit. Der Kunde ist nicht be rechtigt, Rechte aus den geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Perfect Tra cking an Dritte ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen.
12.2. Jegliche Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für das einvernehmliche Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmergeschäfte. Perfect Tracking erklärt, Verkäufe und Lieferungen ausschließlich an Unternehmen durchzuführen.
13. Salvatorische Klausel:
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, verbleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Bezüglich der unwirksamen Klausel wer den die Parteien eine wirksame Klausel vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.
Perfect Tracking GmbH
Gaswerkstraße 17-19
8020 Graz 6
(Stand 01.03.2024)